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   LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2009 - L 14 U 205/06   

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https://dejure.org/2009,52924
LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2009 - L 14 U 205/06 (https://dejure.org/2009,52924)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23.04.2009 - L 14 U 205/06 (https://dejure.org/2009,52924)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23. April 2009 - L 14 U 205/06 (https://dejure.org/2009,52924)
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  • BSG, 24.02.1977 - 8 RU 58/76

    Verletztenrente - Dauernde völlige Erwerbstätigkeit - Verschlimmerung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2009 - L 14 U 205/06
    Sogenannten Nachschäden wirken sich mithin weder positiv noch negativ auf die Rentengewährung aus (BSG SozR 2200 § 581 Nr. 10).
  • BSG, 10.12.1975 - 9 RV 112/75

    Kriegsbeschädigung - Verlust der Sehkraft - Änderung der Verhältnisse -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2009 - L 14 U 205/06
    Die haftungsbegründenden Ursachen setzen sich über das schädigende Ereignis hinaus bei Hinzutritt neuer, selbstständiger Ursachen für eine verminderte Erwerbsfähigkeit nicht fort (BSG SozR 3100 § 30 Nr. 11; BSG SozR 220 § 591 Nr. 10).
  • BSG, 04.10.1984 - 9a BV 100/84

    Keine Neufeststellung, wenn sich der Vorschaden verschlimmert, die

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2009 - L 14 U 205/06
    Auch nach der Rechtsprechung des BSG, die im Zusammenhang mit nachträglichen schädigungsunabhängigen Veränderungen von gesundheitlichen Beeinträchtigungen (sog. Nachschäden) und deren Auswirkungen auf Renten nach dem Bundesversorgungsgesetzes - BVG - und der RVO ergangen ist (BSG SozR 3100 § 62 Nr. 24; BSG, Urteil vom 1. April 1981 - 9 RV 33/80 -, Juris), können unfallunabhängige Gesundheitsschädigungen, die nach dem Versicherungsfall eingetreten sind und selbstständig neben die eine Rente begründende Gesundheitsbeeinträchtigungen treten, nicht zu einer Rentenerhöhung führen, da nur eine Veränderung in den Schädigungsfolgen bei der Rentenbemessung berücksichtigungsfähig ist.
  • BSG, 01.04.1981 - 9 RV 33/80

    Nachschaden - mittelbare Schädigung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2009 - L 14 U 205/06
    Auch nach der Rechtsprechung des BSG, die im Zusammenhang mit nachträglichen schädigungsunabhängigen Veränderungen von gesundheitlichen Beeinträchtigungen (sog. Nachschäden) und deren Auswirkungen auf Renten nach dem Bundesversorgungsgesetzes - BVG - und der RVO ergangen ist (BSG SozR 3100 § 62 Nr. 24; BSG, Urteil vom 1. April 1981 - 9 RV 33/80 -, Juris), können unfallunabhängige Gesundheitsschädigungen, die nach dem Versicherungsfall eingetreten sind und selbstständig neben die eine Rente begründende Gesundheitsbeeinträchtigungen treten, nicht zu einer Rentenerhöhung führen, da nur eine Veränderung in den Schädigungsfolgen bei der Rentenbemessung berücksichtigungsfähig ist.
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